Hakan Demir
Antwort 19.03.2024 von Hakan Demir SPD

Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.

Hakan Demir
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD

Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.

Hakan Demir
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD

Es ist also wichtig, weiter für die positiven Effekte der Reform in Bezug auf die Offenheit unseres Landes, die demokratische Teilhabe und das gleichberechtigte Zusammenleben zu werben. 

Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

Wir machen die Mehrfachstaatsangehörigkeit für alle Menschen möglich. Sowohl für in Deutschland lebende Ausländer:innen, als auch für im Ausland lebende Deutsche, die sich einbürgern lassen möchten. Die Beibehaltungsgenehmigung entfällt entsprechend.

Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

Im Rahmen der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde sowohl der Verlust bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit als auch das Verfahren zur Beibehaltung der Staatsangehörigkeit trotz Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit aus dem Gesetz gestrichen.

Hakan Demir
Antwort 08.02.2024 von Hakan Demir SPD

Wie Sie richtigerweise schreiben, können Sie im Zeitraum, in der die Einbürgerungszusicherung gültig ist, einfach abwarten, bis das Gesetz in Kraft tritt, und dann ebenfalls von der durch das neue Gesetz erlaubten Mehrstaatigkeit profitieren.