
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
©Max Neudert
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Unter diesen Bedingungen können also auch Menschen, die aufgrund einer Krankheit ihren Lebensunterhalt nicht mehr decken können, eingebürgert werden, wenn sie alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, werden auch bereits laufende Antragsverfahren nach der neuen Rechtslage entschieden
Zu den angesprochenen Sicherheitsbedenken: Gestrichen wurde der im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehene § 13 Absatz 5 wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.
Ein Parteiverbotsverfahren ist eine Möglichkeit, ein weiteres Erstarken der AfD und ihres rassistischen Gedankenguts zu verhindern. Ich befürworte die Prüfung eines Verbotsverfahrens