Grundsätzlich ist die Information, wie Sie zu Recht sagen, für die Entscheidung unbedenklich. Elterngeld ist keine Sozialleistung, die Ihren Einbürgerungsanspruch abschwächt oder ausschließt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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