Antwort 14.01.2026 von Hakan Demir SPD
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.

©Max Neudert
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.
In Deutschland und in der Europäischen Union haben wir hohe Sicherheits- und Umweltstandards, zu den wir auch weiterhin stehen. Dementsprechend sollen diese auch durch Handelsvereinbarungen mit den USA nicht umgangen werden.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.