
Wenn Sie bzw. Ihre Mutter vollständig für Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc. aufkommen können, gibt Ihnen das neue Gesetz die Möglichkeit, dass Ihre Mutter dauerhaft mit Ihnen nach Deutschland kommt.
©Max Neudert
Wenn Sie bzw. Ihre Mutter vollständig für Lebenshaltungskosten, Versicherungen etc. aufkommen können, gibt Ihnen das neue Gesetz die Möglichkeit, dass Ihre Mutter dauerhaft mit Ihnen nach Deutschland kommt.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist aber inzwischen fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Wenn Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, müssen sie nicht per Zertifikat nachgewiesen werden. Das sollte bei der Frage nach Deutschkenntnissen bei Ihnen als Muttersprachler mit entsprechendem Abitur einer deutschsprachigen Schule zutreffen.
Lehrkräfte haben eine Pflicht, für ein schulisches Klima zu sorgen, in dem sich junge Menschen frei in ihrer Persönlichkeit entfalten können. Religiöse Beeinflussung würde dem fundamental entgegenstehen
Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.