Hakan Demir
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Frage von Markus N. •

Einbürgerung für Einwanderer aus Österreich: Da ich Einwanderer aus Österreich bin, frage ich mich, ob mein dort (in deutscher Sprache) abgelegtes Abitur als “besondere schulische Leistung” herangezogen werden kann?

Sehr geehrter Herr Demir,

vorab möchte ich mich für Ihre Arbeit an dem veränderten Staatsangehörigkeitsrecht bedanken.

Meine Frage: Das neue Gesetz sieht neben Sprachkenntnissen auch besondere schulische oder berufliche Leistungen als Voraussetzung für eine Einbürgerung nach 3 Jahren vor.

Da ich Einwanderer aus Österreich bin, frage ich mich, ob mein dort (in deutscher Sprache) abgelegtes Abitur als “besondere schulische Leistung” herangezogen werden kann?

Ich weiß, dass die Definition “besonderer beruflicher Leistungen” im Ermessen der zuständigen Behörde liegt, aber können Sie Anhaltspunkte dazu geben?

Einen zusätzlichen Nachweis über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau muss ich wahrscheinlich nicht erbringen, oder?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Wenn Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, müssen sie nicht per Zertifikat nachgewiesen werden. Das sollte bei der Frage nach Deutschkenntnissen bei Ihnen als Muttersprachler mit entsprechendem Abitur einer deutschsprachigen Schule zutreffen. 

Sowohl schulische als auch berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement werden unter dem gemeinsamen Konzept der "besonderen Integrationsleistungen" geprüft. Es geht also darum, das besonders schnelle und gelungene Ankommen und Einleben in Deutschland darzulegen. Ich würde also empfehlen, Ihre Argumentation nicht auf etwas zu stützen, das schon im Herkunftsland passiert ist (in diesem Fall der Schulabschluss). Zur Vorbereitung Ihres Einbürgerungsantrags empfiehlt es sich auch, mit einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" zu sprechen. Da die Fristverkürzung bei "besonderen Integrationsleistungen" bereits unter dem aktuellen Gesetz existiert (von 8 auf 6 Jahre), sollte dort viel Erfahrungswissen vorliegen zu können, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall realistischerweise erfüllt sind. Hier können Sie schauen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Abschließend vielen Dank für Ihre unterstützenden Worte zur Arbeit an dem Gesetz. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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