Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.
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©Max Neudert
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag in der Türkei Erfolg hat, behalten Sie trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nach Ihrer Beschreibung nehme ich an, dass Sie ausschließlich Leistungen nach dem SGB III (Gründungszuschuss beziehen). Dies wäre unproblematisch, da nur bei Leistungen nach dem zweiten und zwölften Sozialgesetzbuch (in der Regel "Bürgergeld") die Einbürgerung im Grundsatz ausgeschlossen ist.
Kürzungen in dieser Höhe gefährden die Existenz von vielen Menschen, die im Kulturbetrieb tätig sind.
Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
Für die SPD ist ganz klar: Kein Zurückrudern bei der Staatsangehörigkeitsreform. Dafür haben wir Jahrzehnte lang gekämpft, das ist eine Selbstverständlichkeit für uns. Die Union ist hier auf dem völlig falschen Weg.
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.