Beide Wege erfordern Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1, beide Wege erlauben aber auch Ausnahmen, wenn das Sprachniveau aus nachvollziehbaren Gründen nicht erreicht. Dies ist aus meiner Sicht auch richtig.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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