Was passiert, wenn es rauskommt, dass man eine zweite Staatsangehörigkeit erworben hat ohne die türkischen Behörden zu informieren
Sehr geehrter Herr N.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Für die Beantwortung würde ich Ihnen empfehlen, Kontakt zu einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin mit Expertise im türkischen Staatsangehörigkeitsrecht aufzunehmen. Von deutscher Seite gibt es seit der Reform im letzten Jahr keine Beschränkungen der Mehrstaatigkeit mehr - wie die Türkei den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit regelt und welche Meldepflichten damit einhergehen, kann ich Ihnen nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

