Die Bundesregierung hat als eines der ersten Länder weltweit im Jahr 2018 eine Nationale Strategie für KI-beschlossen.
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
In Deutschland und in der Europäischen Union haben wir hohe Sicherheits- und Umweltstandards, zu den wir auch weiterhin stehen. Dementsprechend sollen diese auch durch Handelsvereinbarungen mit den USA nicht umgangen werden.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.
Wir setzen uns weiterhin mit Nachdruck für eine ersatzlose Streichung des § 265a StGB ein und suchen dazu das Gespräch mit dem Koalitionspartner

