Kann man neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die türkische annehmen als deutscher Beamter? Und wie ist es mit der Wehrpflicht? Könnte man die deutsche dadurch verlieren?
Die Wehrpflicht in der Türkei kann man theoretisch zahlen aber ist es dann gleichgesetzt mit einer Durchführung der Wehrpflicht? Und könnte man dadurch seinen beamtenstatus verlieren?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die Absolvierung der Wehrpflicht bzw. der Eintritt in die Streitkräfte eines anderes Staates ist in Bezug auf die Staatsangehörigkeit tatsächlich ein wichtiges Thema - denn der freiwillige, ungenehmigte Eintritt in die Streitkräfte eines anderen Staates ist einer der wenigen Gründe, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
Es gibt aber zahlreiche Genehmigungs- und Ausnahmemöglichkeiten. Für NATO-Staaten wie die Türkei gilt die Zustimmung immer als erteilt.
Alle Infos dazu finden Sie hier: auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verlustdtsta-606250?isLocal=false&isPreview=false
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

