Konservative und Sozialdemokraten haben unterschiedliche Sichtweisen beim Thema Einbürgerung. Deshalb haben wir dieses Thema in den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen und uns darauf verständigt, dass die 3-Jahres-Einbürgerung abgeschafft wird, alle anderen Aspekte des Einbürgerungsrechts aber erhalten bleiben. Dieser Kompromiss steht, es wird keine weiteren Änderungen geben.
Wie Sie richtigerweise sagen, erfüllt ein Fernstudium nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Entweder Sie absolvieren dieses Fernstudium aus dem Ausland oder Sie leben während des Studiums mit einem anderen Aufenthaltstitel – der dann aber auf einem anderen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, EU-Aufenthalt etc.) beruht.
Auf der Bundesebene setze ich mich weiterhin dafür ein, dass das Bundesinnenministerium die bundesweite Digitalisierung der Einbürgerungsbehörden weiter vorantreibt. Ansonsten sind die Handlungsspielräume des Bundes aber begrenzt, da die Umsetzung des Einbürgerungsrechts in den Ländern und Kommunen liegt.
Als SPD ist uns bewusst, dass die Belastung durch hohe Mieten und Abgaben gerade für junge Fachkräfte eine enorme Herausforderung darstellt.
Wir müssen die Möglichkeit nutzen, eine Prüfung über die Verfassungskonformität der AfD einzuleiten. Deswegen habe ich mich bereits letztes Jahr dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag angeschlossen, einen Antrag auf Überprüfung der Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen und hätte, wenn dieser zur Abstimmung gestellt worden wäre, dafür gestimmt.
Die Bundesregierung hat verkünden lassen, dass ihr selbst keine Erkenntnisse vorliegen zu dem Fall, die über das hinausgehen, was bereits medial bekannt ist

