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Wohngeld und Kinderzuschlag gehören zu den aufenthaltsrechtlich unschädlichen Sozialleistungen. Gerade soll ja der Kinderzuschlag verhindern, dass Eltern wegen der Unterhaltsbelastung für ihre Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen müssten.
Gesetzlich ist keine bestimmte Dauer des Aufenthalts in Deutschland nach der Wiederausreise vorgesehen.
Die gerade verabschiedete Einbürgerungsreform hat keine Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis.
Zur Umsetzung der noch ausstehenden migrations- und Teilhabe-politischen Vorhaben des Koalitionsvertrags, darunter auch zur weiteren Reform der Niederlassungserlaubnis oder zur Einführung eines Partizipationsgesetzes, gibt es leider noch keine Updates zum Zeitplan.