In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann.
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