Allerdings verjähren mögliche Schadenersatzansprüche von Patientinnen und Patienten gegenüber Ärztinnen und Ärzten erst nach 30 Jahren, so dass Letztere sich im Zweifelsfall mitunter entscheiden, entsprechende Dokumente länger aufzubewahren.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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