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Gönül Eğlence
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Frage von Heinz S. •

Frage an Gönül Eğlence von Heinz S. bezüglich Familie

An alle Landtagsabgeordneten und Kandidaten zur Landtagswahl 2012 aus Essen
Frage:
In allen Großstädten des Ruhrgebietes verzichten die Gemeinden aus sozialen Gründen auf die Erhebung der Straßenausbaukosten von Kleingärtnern. In Essen ist sozial kein Thema. Kleingärten sind aber in der Verfassung des Landes NRW besonders aufgeführt. In Essen sollen die Kleingärtner 2-mal bezahlen. Einmal dort wo sie wohnen über die Miete und das zweite Mal dort wo sie die Kleingärten haben. Der Villenbesitzer in Bredeney oder Werden zahlt nur einmal, denn er hat seinen Garten neben seiner Villa. Aus sozialen Gründen fragen wir Sie, ist das gerecht? Der Kleingärtner hat kein Eigentum und lebt gerade in Essen nur von Rente und kleinem Einkommen. Die meisten Kleingärtner haben wir in den ärmeren Gebieten Essens (Katernberg, Altenessen, Kray usw.).
Danke für Ihre Antwort noch vor der Wahl und bitte berücksichtigen Sie, dass gerade Klein-gärten nach dem Bundeskleingartengesetz unter dem besonderen Schutz der Verfassung des Landes NRW stehen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schuster,

Bündnis 90 / Die Grünen in Essen schätzen die Kleingärtner als wichtigen Kooperationspartner bei der Grünentwicklung und Grünpflege in der Stadt. Die Grüne Ratsfraktion hat sich daher aktiv am Zustandekommen des Ihnen bekannten Ratsbeschlusses vom April 2010 beteiligt. De facto werden nach unserer Kenntnis seither keine Straßenausbaugebühren von Kleingärtnern mehr erhoben. Die Kooperationspartner Stadt und Stadtverband sind aufgefordert gemeinsam Lösungen für bereits ergangene Bescheide zu suchen.  Der Landtag hat bereits im Jahr 2003 die Kommunen aufgefordert die Straßenausbaubeträge zu stunden, die Landesregierung hat sich in den letzten zwei Jahren bemüht den Kommunen rechtlich und finanziell die hierzu nötigen Spielräume zu geben.  Die Prüfung ob noch weiterer Handlungsbedarf besteht ist leider durch die Auflösung des Landtages unterbrochen worden. Bei jeder Lösung kann für uns einziges Kriterium nur die kleingärtnerische Nutzung nach Bundeskleingartengesetz des betroffenen Grundstücks sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gönül Eğlence

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