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Gönül Eğlence
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Frage von Gotthilf K. •

Wann kommt die Umbenennung der kommunalen Integrationsräte in "Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration" durch welches Gesetz und welches Ministerium wird federführend dafür zuständig sein?

Sehr geehrte Frau Eğlence,

Sie sind Sprecherin der Grünen Fraktion im Integrationsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen. In dieser Eigenschaft haben Sie vermutlich nähere Kenntnisse darüber, wie das nordrhein-westfälische Kommunalverfassungsrecht in Bezug auf die obige Fragestellung geändert werden soll oder bereits verändert wurde oder wird. In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, wie Ihre Fraktion und Ihre Partei diese Änderungen beurteilen und bewerten und sich zu ihnen verhalten.

Die Teilfrage nach dem zuständigen Ministerium rührt daher, dass für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 27 GO NRW geltender Fassung immer noch das Ministerium für Kommunales zuständig ist und dass dort aber nach dessen aktuellem Geschäftsverteilungsplan offenbar niemand mehr für diese Verordnungsgebertätigkeit zuständig ist und dass unklar ist, ob etwa das MKJFGFI für Kommunales zuständig sein soll.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr K., 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der geplanten Umbenennung der kommunalen Integrationsräte. 
 
Der Landtag NRW hat am 9. Juli 2025 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften (Drucksache 18/13836 vom 13. Mai 2025) beschlossen, § 27 der Gemeindeordnung NRW neu zu fassen. Künftig heißen die bisherigen Integrationsräte „Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration“. Neben der Namensänderung erhält das Gremium erweiterte Aufgaben: Es soll nicht nur die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte stärken, sondern auch das Thema Chancengerechtigkeit als kommunale Querschnittsaufgabe stärker verankern. 

Die Umstellung erfolgt mit der Kommunalwahl am 14. September 2025. Ab diesem Zeitpunkt werden die Ausschüsse direkt in der neuen Form gewählt. 

Für uns Grüne ist die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiografie kein Nice- to-have, sondern Grundlage der gesellschaftlichen Teilhabe und damit auch ein Beitrag zur demokratischen Gesellschaft. Mehr Mitsprache, stärkere Einbindung in die Ratsarbeit und mehr Sichtbarkeit für Menschen mit Migrationsbiografie gehören zu einer vielfältigen Gesellschaft unabdingbar dazu. Insbesondere für solche Gruppen, die aus ausländerrechtlichen Gründen noch nicht die Möglichkeit haben z.B. an Kommunal- Landtags- oder Bundestagswahlen teilzunehmen ist dies ein wichtiger Schritt zur Mitbestimmung und Selbstermächtigung.  

Gleichzeitig ist es unser Anliegen, dass mehr Menschen z.B. durch das Staatsangehörigkeitsgesetz das aktive und passive Wahlrecht erhalten. Als erste Partei in Deutschland mit einem Vielfaltsstatut versuchen wir als Grüne die aktive politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsbiografie zu fördern, damit unsere Räte und Parlamente künftig auch in der Vielfaltsfrage die Gesellschaft repräsentiert.  

Für den Gesetzentwurf und die entsprechende Verordnungskompetenz ist weiterhin das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) zuständig. Eine Übertragung der Zuständigkeit auf das MKJFGFI ist nicht vorgesehen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Gönül Eğlence 

 

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