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Georg Eisenreich
CSU
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Frage von Maria S. •

Frage an Georg Eisenreich von Maria S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister,
lieber Herr Eisenreich,

am 14.11.2019 wurde das Masernschutzgesetz vom Bundestag beschlossen.

Ich schreibe Sie an mit der Bitte, in Ihrer Funktion als Bundesratsmitglied einen Einspruch in Erwägung zu ziehen. Wann wird es eine Sitzung zu diesem Gesetz geben?

Der Bundesrat hatte sich zuletzt in seinen Ausschuss- und Beschlussempfehlungen im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit kritisch geäußert. (1)

Ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Rixen bestätigt dies im Detail. (2) Sogar der Bayerische Rundfunk berichtete hierüber. (3)

Die CSU-Landtagsfraktion kam nach einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag am 08.10.2019 ebenfalls zu dem Schluss, dass eine Masern-Impfpflicht nicht der richtige Weg sei. (4)

Was werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun?

Mit freundlichen Grüßen

M. S.

(1) https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2019/0301-0400/0358-19.html
(2) https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Verfassungsgutachten.pdf
(3) https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/iq-wissenschaft-und-forschung/impfpflicht-impfung-masern-100.html
(4) https://www.csu-landtag.de/lokal_1_4_1505_Expertenanhoerung-zur-Masern-Impfpflicht-CSU-Fraktion-setzt-auf-Aufklaerung-statt-Zwang.html

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmied,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Am 10.02.2020 ist das Gesetz für den Schutz von Masern und zur Stärkung der Impfprävention (sog. Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass u.a. alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Eine Impfpflicht wird bei besonders ansteckenden Krankheiten, die Leben und Gesundheit anderer Menschen schwer gefährden, als zulässig erachtet. Der Schutz der Gesundheit anderer Personen bzw. der Allgemeinheit zur Abwehr von Seuchengefahren rechtfertigt dann den gesetzlichen Eingriff. Bei Masern handelt es sich um eine besonders gefährliche Infektionskrankheit. Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für die erkrankte Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impfpflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.
In Bayern ist es in den vergangenen 13 Jahren dank intensiver Aufklärungsarbeit gelungen, die Zahl der geimpften Kinder deutlich zu steigern. Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, so dass ein Bundesgesetz zum Schutz aller notwendig war.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich

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