Whats App und weitere Messenger Dienste sollen zukünftig mit KI überwacht werden. Wie ist Ihre Haltung dazu?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.
Die EU hat derzeit eine bis April 2028 befristete Übergangsregelung beschlossen, die weiterhin auf freiwillige Maßnahmen der Anbieter setzt.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe, bei der auch digitale Plattformen Verantwortung tragen müssen. Gleichzeitig wäre eine verpflichtende, flächendeckende Überwachung privater Nachrichten ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre.
Der Ansatz, zunächst auf freiwillige Kontrollen zu setzen, kann ein Mittelweg sein. Allerdings bleibt kritisch zu beobachten, wie effektiv diese Maßnahmen tatsächlich sind und ob sie ausreichend Transparenz und Schutz vor Missbrauch bieten. Ebenso wichtig ist, dass mögliche zukünftige Verschärfungen sehr sorgfältig geprüft werden. Denn soweit es um die private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern geht, bewegt sich das Vorhaben in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich. Das Anliegen eines möglichst effektiven Kampfes gegen Kinderpornografie und der Schutz privater Kommunikation müssen in einer sehr sorgfältigen Abwägung in Ausgleich gebracht werden. In jedem Fall sind Grenzen für Chatkontrollen in besonders schutzbedürftigen Kommunikationsbereichen zu beachten. Dazu gehört insbesondere die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung unterfallende, höchstvertrauliche Kommunikation oder die Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern (z. B. mit Ärzten, Anwälten).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

