Weitere Fragen an Georg Eisenreich
Soweit es um die private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern geht, bewegt sich das Vorhaben allerdings in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich.
Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.
Aus diesem Grund bewertet das Bayerische Staatsministerium der Justiz gerichtliche Verfahren und Entscheidungen auch nicht.
Wer sich gesetzlich versichert, erhält einen hälftigen Zuschuss zu den Beiträgen, so wie es auch in anderen Parlamenten des Bundes oder bei vergleichbaren öffentlichen Ämtern üblich ist. Es geht nicht um eine zusätzliche Begünstigung der Abgeordneten, sondern um die Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen – privat oder gesetzlich – ohne finanzielle Benachteiligung.

