Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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