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Gabriela Heinrich
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Frage von Franziska B. •

Wie rechtfertigen Sie Kürzungen von 4,5 % sowie eine Budgetierung, die laut Praxen zu 20–30 % Einnahmeverlusten führen kann, in einem ohnehin unterversorgten Bereich wie der Psychotherapie?

Laut aktuellen Beschlüssen sollen psychotherapeutische Leistungen pauschal um 4,5 % gekürzt und zusätzlich budgetiert werden. Gleichzeitig berichten Praxen, dass durch Budgetierung Einnahmeverluste von 20–30 % drohen und in anderen Fachgruppen sogar nachträgliche Kürzungen von bis zu 40 % vorkommen.

Wie rechtfertigen Sie es, einen ohnehin stark nachgefragten Versorgungsbereich mit solchen Größenordnungen zu belasten, obwohl bekannt ist, dass eingeschränkter Zugang zu Psychotherapie langfristig zu höheren Kosten durch Chronifizierung, Arbeitsausfälle und stationäre Behandlungen führt?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

über Fragen der Vergütungen entscheidet die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen – nicht der Bundestag. Wie die Gesetzliche Krankenversicherung die von Ihnen angesprochene Senkung begründet hatte, können Sie hier nachlesen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung will gegen diese Entscheidung klagen – eine Klärung findet insofern weiterhin im Rahmen der Selbstverwaltung statt. 

Die von Ihnen angesprochene Pläne, den Ausgabenzuwachs bei den zusätzlichen (extrabudgetären) Vergütungen zu begrenzen, ist dagegen ein Teil der geplanten Gesundheitsreform. Diese basiert auf den Empfehlungen der Gesundheitskommission. Diese hatte dabei betont, dass es nicht um eine Einschränkung der Versorgung geht, sondern um eine systematische Ausgabensteuerung. Psychotherapeutische Leistungen bleiben weiterhin fester Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung.

Das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Wenn es soweit ist, werden wir im Bundestag die Vorschläge im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung kritisch prüfen. Selbstverständlich setzen wir uns seitens der SPD-Bundestagsfraktion weiterhin für eine bedarfsgerechte Versorgung ein.

Mit freundlichen Grüßen

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