Frage von abdulhamit s. • 17.04.2025

Antwort von Gabriela Heinrich SPD • 05.05.2025
Grundsätzlich gilt für alle Antragstellenden unter anderem die Voraussetzung, dass man den Lebensunterhalt für sich und ggf. unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbst finanziert. Das ist für abhängig Beschäftigte natürlich leichter nachzuweisen als für Selbständige.