Es gibt bereits die Vorgabe, dass über die Untersuchung Aufzeichnungen anzufertigen sind. Diese können die Klienten erhalten, einsehen und prüfen. Zudem ist auf Wunsch der Betroffenen auch eine Tonaufzeichnung der Gespräche möglich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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