Antwort 03.07.2025 von Gabriela Heinrich SPD
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Kapitalvermögen – genauso wie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit – steuerpflichtig. Es wäre aus unserer Sicht nicht gerecht, wenn alleine auf Einkünfte aus Erwerbstätigkeit Steuern anfallen würden, auf Einkommen aus Kapitalvermögen dagegen nicht.

