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Frage von Arnulf W. •

Frage an Friederike Benjes von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung

Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.

Was wollen Sie/ Ihre Partei unternehmen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtssicheren Lösung herbeizuführen?

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Antwort von
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Lieber Herr Weiler-Lorentz,

natürlich müssen besonders in der derzeitigen Ausnahmesituation Gemeinden und Vereine die Möglichkeit bekommen, rechtssicher digital zu tagen.
Wenn aus Sicht einiger Gemeinden die im letzten Jahr im Kraft getretene Änderung der Gemeindeordnung nicht ausreicht, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss die neue Landesregierung mit ihnen in den Dialog gehen, um Mängel an der neuen Regelung zu beheben.

Herzlichen Gruß,

Friederike Benjes