Als Abgeordneter erhalten Sie neben Ihren Diäten eine Aufwandsentschädigung i. H.v. über 5000 Euro. Wären Sie bereit im Sinne von mehr Transparenz hierüber einen Verwendungsnachweis zu erbringen?
Im Regelfall muss ein Verwendungsnachweis geführt werden, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden. Warum sind Abgeordnete des Bundestages von dieser Verpflichtung ausgenommen?

Antwort ausstehend von Frederik Bouffier CDU
