
Für den Katastrophenschutz sind grundsätzlich die Länder zuständig, im Verteidigungsfall hingegen ist es der Bund im Rahmen des Zivilschutzes.
Foto: © Florian Freundt
Für den Katastrophenschutz sind grundsätzlich die Länder zuständig, im Verteidigungsfall hingegen ist es der Bund im Rahmen des Zivilschutzes.
Der aktuelle Zustand der Schieneninfrastruktur in Deutschland ist insgesamt nicht gerade zufriedenstellend.
Aber all diese Punkte wurden im Antrag der Unionsfraktion nicht ausreichend behandelt. Aus diesem Grund haben wir ihn als Fraktion schlussendlich abgelehnt.
Wir mussten merken: In zentralen Fragen des Klimaschutzes steht die SPD der FDP näher als uns Grünen.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Entscheidung über Genehmigungen für Rüstungsgüter wird im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen getroffen.
Sie finden meine veröffentlichungspflichtigen Angaben unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/brantner_franziska-857200 .