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Florian Oest
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Frage von Paul S. •

Warum möchten sie Frauen die über ihren eigen körper entscheiden wollen weiter kriminalisieren obwohl die Mehrheit das ablehnen. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf setzt sich für diese Frauen ein.

Frauen Recht ist Menschen Recht.

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Sehr geehrter Herr S.,

die Legendenbildung um die Kriminalisierung von Schwangeren und Ärzten bleibt falsch und ist bewusst irreführend. Paragraf 218a StGB stellt den Abbruch unter eindeutigen Voraussetzungen straflos. Bei über 100.000 Abbrüchen pro Jahr gibt es regelmäßig keine einzige strafrechtliche Reaktion und kein rechtliches Risiko, weder für die Schwangeren noch für die Ärzte. Schon heute überlässt die geltende Regelung die Entscheidung über den Abbruch allein der Letztverantwortung der Schwangeren. Sie sichert aber zugleich eine informierte Entscheidung ohne Druck durch Dritte nach einer umfassenden Beratung. 

Zur Kandidatur von Frau Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht habe ich auf meiner Website eine Stellungnahme veröffentlicht. Gern möchte ich Sie auch darauf noch einmal hinweisen: https://www.florianoest.de/aktuelles/2025/stellungnahme-zur-abgesetzten-wahl-der-richter-zum-bundesverfassungsgericht

Herzliche Grüße

Florian Oest

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