Das Informationsfreiheitsgesetz soll Kontrolle ermöglichen. Es darf aber nicht gezielt dazu eingesetzt werden, die Verwaltung an der Erfüllung ihrer Aufgaben zu hindern.
Zunächst ist mir wichtig festzuhalten, dass damit keine sogenannte „Chatkontrolle“ eingeführt wird.
Wer früh eine Ausbildung begonnen und seitdem über Jahrzehnte gearbeitet hat, darf nicht so behandelt werden wie jemand, der erst deutlich später in das Berufsleben eingestiegen ist.
Sie sprechen in Ihrer Frage auch den Sächsischen Landtag an. Da die Regelungen der Pflegeversicherung auf Bundesebene beschlossen werden und ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist Ihre Frage bei mir richtig. Die wesentlichen Leistungsansprüche sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Ich sehe eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung sehr kritisch.

