Zunächst ist mir wichtig festzuhalten, dass damit keine sogenannte „Chatkontrolle“ eingeführt wird.
Sie sprechen in Ihrer Frage auch den Sächsischen Landtag an. Da die Regelungen der Pflegeversicherung auf Bundesebene beschlossen werden und ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist Ihre Frage bei mir richtig. Die wesentlichen Leistungsansprüche sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.
Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, die kommenden Forschungsförderrichtlinien aufmerksam zu verfolgen und Ihre Expertise dort einzubringen, wo sie einen substanziellen Beitrag zur mechanistischen Aufklärung leisten kann.

