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Florian Oest
CDU
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Frage von Monika S. •

Setzen Sie sich innerhalb der CDU dafür ein, das Pflegepaket zugunsten pflegender Eltern und Kinder mit seltenen Erkrankungen nachzubessern?

Sehr geehrter Herr Oest,

die Bundesregierung plant Änderungen im Bereich der Pflegeversicherung, die unter anderem pflegende Angehörige betreffen. Als Mutter einer Tochter mit einer seltenen angeborenen Erkrankung pflege ich mein Kind täglich und begleite sie während der gesamten Schulzeit medizinisch, sodass ich derzeit keiner regulären Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Familien wie unsere leisten jeden Tag einen wichtigen Beitrag, damit Kinder mit schweren oder seltenen Erkrankungen zu Hause aufwachsen können und nicht dauerhaft stationär versorgt werden müssen. Gleichzeitig tragen wir dadurch erheblich zur Entlastung des Gesundheits- und Pflegesystems bei.

Meine Frage an Sie lautet:

Werden Sie sich im Sächsischen Landtag und innerhalb Ihrer Partei dafür einsetzen, dass die geplanten Änderungen an der Pflegeversicherung überarbeitet werden und pflegende Angehörige – insbesondere Eltern von Kindern mit seltenen Erkrankungen – besser unterstützt statt schlechter gestellt werden?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Frage und den Einblick in Ihre tägliche Situation. Die Pflege Ihrer Tochter und die medizinische Begleitung während der Schulzeit bedeuten eine große Verantwortung. Dass Sie deshalb derzeit keiner regulären Erwerbstätigkeit nachgehen können, darf bei den politischen Entscheidungen nicht ausgeblendet werden.

Sie sprechen in Ihrer Frage auch den Sächsischen Landtag an. Da die Regelungen der Pflegeversicherung auf Bundesebene beschlossen werden und ich Mitglied des Deutschen Bundestages bin, ist Ihre Frage bei mir richtig. Die wesentlichen Leistungsansprüche sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt.

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes mit Veröffentlichung am 5. Juni 2026 ist noch kein beschlossenes Gesetz. Er muss im parlamentarischen Verfahren gerade mit Blick auf langjährige häusliche Pflege, pflegende Eltern und komplexe Erkrankungen sorgfältig geprüft werden. Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen werde ich im Austausch mit dem Bundesgesundheitsministerium und dem neuen Bundesminister Carsten Linnemann genau prüfen, an welchen Stellen der Entwurf nachgebessert werden muss.

Der Entwurf enthält durchaus richtige Ansätze. Dazu zählen die geplante Pflegebegleitung, bessere Hilfen in pflegerischen Notfällen und das neue Sozialraumbudget. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollen monatlich 300 Euro für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung stehen. Das kann gerade Eltern entlasten, die ihre Kinder über viele Jahre zu Hause pflegen. Entscheidend ist jedoch, dass entsprechende Angebote vor Ort auch verfügbar sind und die Familien das Budget unkompliziert nutzen können.

Meiner Meinung nach müssen die vorgesehenen Änderungen bei der Einstufung in die Pflegegrade auf den Prüfstand. Die höheren Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 können sich bei Neuanträgen und Höherstufungen spürbar auswirken. Richtig ist, dass niemand allein wegen der veränderten Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren soll. Maßgeblich müssen aber weiterhin die tatsächlichen Einschränkungen der Selbstständigkeit und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf sein. 

Gerade bei seltenen Erkrankungen müssen fachärztliche Unterlagen, besondere Therapieanforderungen sowie komplexe oder schwankende Krankheitsverläufe berücksichtigt werden. Niemand darf bei der Begutachtung benachteiligt werden, nur weil die Erkrankung selten ist.

Kritisch sehe ich zudem, dass das neue Entlastungsbudget bei einer erstmaligen Einstufung in die Pflegegrade 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt werden soll. Familien mit schwer oder selten erkrankten Kindern haben zu diesem Zeitpunkt oft schon zahlreiche Arzttermine und Therapien hinter sich. Beratung ist wichtig, ersetzt die notwendige finanzielle Unterstützung aber nicht.

Neben der Unterstützung im Pflegealltag geht es auch um die langfristige soziale Absicherung pflegender Angehöriger. Der Entwurf sieht vor, die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenversicherungsbeiträge künftig auf 70 Prozent der bisherigen Bemessungswerte zu begrenzen. Bereits erworbene Rentenansprüche bleiben unberührt. Wer wegen der Pflege eines Kindes seine Erwerbstätigkeit über viele Jahre einschränkt oder sogar ganz aufgibt, darf bei der späteren Rente keine Nachteile erleiden.

Für mich ist wichtig, dass die Reform die häusliche Pflege stärkt und pflegende Familien wirksam unterstützt und somit zur Entlastung des Gesundheits- und Pflegesystems beiträgt.

Der vorliegende Referentenentwurf ist derzeit die Grundlage für die weiteren Diskussionen. Die Stellungnahmen der Verbände liegen vor, die Beratungen im Deutschen Bundestag stehen noch aus. Im parlamentarischen Verfahren werde ich genau auf diese wesentlichen Punkte hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Oest

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