(...) Zu Ihrer Einschätzung, dass die Berufung des Gutachters durch den Richter erfolgt und das negative Auswirkungen haben kann, muss ich leider erwidern, dass nach der Konzeption des deutschen Prozessrechts dem Richter die Leitung des gesamten Verfahrens obliegt. Damit obliegt ihm auch die Auswahl des Sachverständigen bzw. (...)
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