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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.02.2024

Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.02.2024

Bei Fragen bezüglich Ihrer türkischen Staatsangehörigkeit oder der türkischen Staatsangehörigkeit Ihrer Angehörigen bitte ich sie, sich direkt an Ihr zuständiges Konsulat zu wenden.

Frage von Christoph S. • 01.02.2024
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• 28.02.2024

Die Plätze auf der Landeswahlliste einer Partei werden demokratisch und in geheimer Personenwahl vom Landesparteitag gewählt. Der Gesetzgeber hat auf diesen Wahlprozess grundsätzlich keinen Einfluss.

Frage von Elisa W. • 22.01.2024
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.02.2024

Die Abschaffung der Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung wurde tatsächlich Ende Januar mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch den Bundestag beschlossen. Seitdem ermöglicht das deutsche Recht grundsätzlich die Mehrstaatigkeit.

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• 28.02.2024

Im Januar wurde eine bedeutende Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verabschiedet, die die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Diese Regelung gilt nicht nur für Staatsbürger*innen der EU.

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• 07.07.2024

wir Grünen haben uns in den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag stark dafür eingesetzt, den A1-Sprachnachweis beim Ehegattennachzug abzuschaffen.

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