Filiz Polat
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Paul R. •

Berücksichtigt das Gesetz Frauen, die keinen Beibehaltungsantrag gestellt haben, als sie einen ausländischen Staatsbürger heirateten und die Staatsangehörigkeit des Mannes annahmen?

Meine Mutter verlor ihre deutsche Staatsbürgerschaft, als sie 1980 meinen britischen Vater heiratete. Da ihr der Beibehaltungsantrag nicht bekannt war, verloren ihre Kinder die Möglichkeit, durch Abstammung die Staatsbürgerschaft zu erlangen (obwohl ihre Familie ihre deutschen Vorfahren zurückverfolgen kann mehr als 6 Generationen).

Filiz Polat
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. In Deutschland gilt seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes als eine der Lehren aus der Weimarer Republik das Rückwirkungsverbot für Gesetze. In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung, dass Ihre Mutter augenscheinlich ihre Staatsbürgerschaft willentlich abgegeben hat, besteht leider keine Möglichkeit, diese rückwirkend „einfach so“ zurückzuerlangen. Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.

Für weitere Fragen oder Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Filiz Polat

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