Tiere genießen im deutschen Recht bereits einen besonderen Status. Sie sind keine Sachen (vergleich § 90a BGB), sondern Mitgeschöpfe, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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