
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Filiz Polat
Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Daher kann es vorkommen, dass Deutschland häufiger als andere Länder in Vertragsverletzungsverfahren verwickelt wird, auch wenn dies nicht unbedingt bedeutet, dass Deutschland systematisch EU-Recht verletzt.
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Sollten Sie ihre Staatsangehörigkeit in einem anderen Land aufgegeben haben, können wir leider nicht dabei helfen diese Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen, da nach allgemein akzeptierten Standards aus dem internationalen Recht und dem Grundsatz der Achtung der Souveränität fremder Staaten jedes Land selbst für die Vergabe oder Entlassung aus seiner Staatsangehörigkeit zuständig ist.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
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