Das Bundesministerium des Innern hat bereits einen Gesetzentwurf zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgelegt, welcher voraussichtlich spätestens im März ins Kabinett kommt und dann an das Parlament zur Beratung überwiesen wird.
Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Unser Ziel ist es zeitnah, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, mit welchem auch die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden soll. Die Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ist mit Voraussetzungen verbunden, die Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen können.
Das BMI plant frühestens Ende dieses Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Sie können sich sicher sein, dass wir uns als Fraktion für eine zügige Gesetzesreform einsetzen werden.
Die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglichen.
Für Sie bedeutet ein Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft im Ausland, dass Sie die entsprechenden Regelungen dieses Landes beachten müssen.