Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.
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Tobias Koch
Der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gilt selbstverständlich weiterhin.
Das Einholen externer Expertise durch Unternehmen, Verbände oder Organisationen stellt einen zentralen Bestandteil demokratischer Entscheidungsprozesse dar.
Die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gelten nach wie vor. Ich halte diese auch für richtig.
Als Parlamentarischer Geschäftsführer werde ich mich künftig um die parlamentarischen und fraktionsinternen Angelegenheiten kümmern
Ich habe vollstes Vertrauen in unseren neuen Bundesinnenminister, der das Gutachten durch sein Haus u.a. bewerten lassen wird
Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die Aufstockung um ein Ministerium kritisch gesehen wird. Dennoch bin ich überzeugt, dass dies richtig ist: Zum ersten Mal haben wir ein Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung.