(...) die Kommissionspräsidentin schlägt dem EU-Parlament dann wiederum die Kommissare vor. Daher könnte nach geltender Rechtslage die Große Koalition zwar ihre Präferenz für den deutschen Kommissar benennen, aber die endgültige Zusammensetzung der EU-Kommission würde maßgeblich von dem zukünftigen EU-Kommissionspräsidenten, dem Ausgang der Europawahl sowie den Verhandlungen mit den anderen Mitgliedstaaten abhängen. Eine Festlegung wäre daher nicht verbindlich. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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