Wann wird ein Feuerwerksverbot rund um Tierparks etc. möglich?
Die Mainzer Stadtpolitik steht dieses Jahr erneut vor dem Problem, dass ein Feuerwerksverbot im Umkreis von Wildpark und Tierheim geboten erscheint, jedoch nicht erlassen werden kann, da es offenbar an einer landesrechtlichen Grundlage hierfür fehlt. Ich möchte Sie daher bitten, sich für eine entsprechende Gesetzesänderung einzusetzen.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für die Nachricht vom 29.12.2025.
Das Thema Feuerwerk spaltet die Menschen seit Jahrzehnten und zwar nicht nur in Rheinland-Pfalz. Als GRÜNE streben wir seit jeher an, privates Feuerwerk weiter einzuschränken (siehe https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/mehr-spielraum-fuer-kommunen-beim-silvester-feuerwerk/). Andere, wie zum Beispiel die AfD, konstruieren das Silvesterfeuerwerk als deutschen Brauch und halten daran fest ("nicht Feuerwerk- oder Böllerverbot ist der richtige Weg, sondern strikte Remigration", https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/plenum/wp8/083stzg.pdf, S. 46).
Das Thema Silvesterfeuerwerk wird abschließend im Sprengstoffrecht geregelt. Dafür hat alleine der Bund Gesetzgebungskompetenz (siehe Sprengstoffgesetz und 1. und 2. Sprengstoffverordnung) und nicht das Land Rheinland-Pfalz. Die Bundesvoschriften erlauben bereits jetzt Einschränkungen, von denen Kommunen Gebrauch machen können. Zum Beispiel ist das "Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen [...] verboten" (§ 23 der 1. SprengV). Zudem kann das Böllern auch in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind und auch in bestimmten dichtbesidelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt werden (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der 1. SprengV).
Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
Darüber hinaus unterstützen wir die Vorschläge vom NABU, das Bewusstsein über die negativen Auswirkungen von Feuerwerk auf Tiere und Natur in der Bevölkerung zu schärfen und alternative Formen (z.B. zentrales Feuerwerk) zu überlegen.
Sollten Sie weitere Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fabian Ehmann

