In RP sind etwa 2,5 - 3 % der Wälder geschützt. Wird eine Erhöhung noch in dieser Legislaturperiode, gerade im Staatsforst, angestrebt um die Ziele der NBS von 5 % zu erreichen? Wenn ja, wie und wann?
Fürs bessere Verständnis: Mit "geschützt" meine ich Wälder, die dauerhaft der natürlichen Waldentwicklung überlassen sind und die Kriterien des BfNs für die NWE5 Flächenkulisse erfüllen.
Weitere Fragen an Fabian Ehmann
Uns gehen die Möglichkeiten zur Einschränkung des privaten Böllerns nicht weit genug. Deswegen streben wir als GRÜNE in dem o.g. Papier eine Ausweitung von § 24 der 1. SprengV an, damit Kommunen nicht nur in den bisherigen Fällen, sondern eng angepasst an den regionalen Gegebenheiten, das Silvesterfeuerwerk regeln können. Die Bundesverordnung kann jedoch nur das zuständige Bundesministerium - in diesem Fall Bundesinnenminister Dobrindt - ändern.
Die Grüne Stadtratsfraktion bemüht sich um einen nachhaltigen, gerechten und zukunftsorientierten Kommunalhaushalt
Pauschal kann ich mich für keinerlei Parteiverbotsverfahren direkt einsetzen, da dies Aufgabe der Judikative ist und ich als Parlamentarier der Legislative auf Landesebene angehöre.
Um die Beteiligungsmöglichkeiten insgesamt zu verbessern, wollen wir Wahlhürden gezielt abbauen wie zum Beispiel das Wahlalter zu senken

