Mit dem Gewalthilfegesetz wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen geschaffen.
Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ist selbstverständlich wichtig und muss konsequent geführt werden.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, beides zusammenzubringen: solide Finanzen und eine gute, bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Daran müssen wir auch nach diesem Gesetz weiterarbeiten.
Die derzeit diskutierten Anpassungen zielen deshalb nicht auf eine Abschaffung des IFG, sondern darauf, das Gesetz an neue Bedrohungslagen anzupassen und zugleich einen missbräuchlichen oder unverhältnismäßigen Einsatz von Informationsanfragen zu verhindern.
Entscheidend ist für mich, dass eine nachhaltige Reform der Rente die demografische Entwicklung berücksichtigt, ohne diejenigen aus dem Blick zu verlieren, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesundheitlichen Belastung nicht länger arbeiten können.
Gleichzeitig darf Transparenz nicht uneingeschränkt gelten. Der Schutz sensibler Informationen, insbesondere mit Blick auf kritische Infrastrukturen und die Sicherheit unseres Staates, muss gewährleistet sein.

