Warum wird ein Kernwahlversprechen nicht gehalten und sogar der Koalitionsvertrag gebrochen?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier- Becker,
wie ich aktuell der Presse entnehmen kann, soll der Strompreis nicht, wie im Wahlkampf versprochen und mit dem Koalitionsvertrag beschlossen, gesenkt werden: "...Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer
für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren....". Zugesagt war, dass Unternehmen und Verbraucher um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde entlastet würden. Jetzt werden wieder einmal die Wähler enttäuscht und das Vertrauen in die Politik geschwächt. Werden Sie sich in ihrer Fraktion dafür einsetzen , dass Versprechen eingehalten werden? Auch möchte ich darauf hinweisen, dass immer wieder darauf hingewiesen wurde, welche Bedeutung es hätte, wenn im Koalitionsvertrag die Formulierung steht "wir werden". Scheinbar kann selbst der Koalitionsvertrag nicht mehr ernst genommen werden, oder?

Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ich kann Ihre Kritik nachvollziehen; ich selbst und die meisten Kollegen meiner Fraktion hätten ebenfalls erwartet, dass die Stromsteuer in einem einheitlichen Schritt für alle auf das zulässige Minimum abgesenkt wird. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht nur eine Entlastung für Industrie usw. vor. Finanzielle Gründe waren dabei ausschlaggebend: hier standen einerseits die Entlastung bei der Stromsteuer für alle, andererseits die Ausweitung der Mütterrente in Konkurrenz, nur eines von beiden ist im engen Finanzplan möglich. Im Ergebnis haben sich die Kollegen der CSU durchgesetzt, die ihr Wahlversprechen für die Mütterrente erfüllen wollten.
Die entscheidenden parlamentarischen Beratungen im Bundestag stehen noch bevor, hier könnte es noch Änderungen geben, wenn dafür an anderer Stelle gespart werden kann - was allerdings schwierig werden dürfte. Ich bin aber optimistisch, dass die weiteren Entlastungen bei der Stromsteuer im Lauf dieser Legislaturperiode noch folgen werden und so der Koalitionsvertrag, der ja für die gesamte Dauer der Legislaturperiode gilt, in diesem Punkt noch umgesetzt wird. Unabhängig davon greift bereits eine Entlastung durch die Übernahme eines Teils der Netzentgelte, das kommt auch privaten Haushalten zugute, außerdem bringt für Gaskunden der Wegfall der Gasumlage eine zusätzliche Entlastung bei den Energiekosten.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker