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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Christian A. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Christian A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

etliche ihrer Parteikollegen erwecken den Eindruck, bei den Verhandlungen zur Novelle des Datenschutzgesetzes nun wirklich nicht den Bürger zu vertreten, sondern die Aufträge irgendwelcher Lobbygruppen und Interessenverbände. So gerne ich diesen Politikern zu ihren erfolgreichen Bemühungen gratulieren möchte, so sehr macht es mich wütend, dass hier sämtliche Positionen, die den Schutz des Bürgers im Sinn haben, zugunsten von Wirtschaftsinteressen mit Füssen getreten werden.

Wie stehen Sie dazu? Tragen sie die geplante Datenschutznovelle in der ursprünglichen Form mit, also incl. "Einwilligungslösung" zur Verhinderung von unerlaubtem Adresshandel, der "Abschaffung des Listenprivilegs" und dem Verbandsklagerecht?

Ihre Antwort würde mich sehr interessieren. Mit freundlichen Grüßen,

Chr. Aust

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Aust,

vielen Dank für Ihre Frage zu den geplanten Änderungen des Datenschutzgesetzes.
Die jetzige Regelung sieht vor, dass die bisherige Regelung des Listenprivilegs abgeschafft wird, wie auch von Bundesinnenminister Schäuble im September auf dem Datenschutzgipfel angekündigt. Gleichzeitig wird es so sein, dass eine Opt-in–Regelung eingeführt wird und damit grundsätzlich vor der Weitergabe und Nutzung von Daten das Einverständnis des Betroffenen unbedingt notwendig ist. Danach sollen personenbezogene Daten wie Adressen künftig weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt. Die entsprechende Textpassage etwa in Vertragstexten soll dabei optisch deutlich hervorgehoben sein müssen.
Auf der anderen Seite gilt es aber auch, den Interessen der Wirtschaft gerecht zu werden. Deshalb wird es zu o.g. grundsätzlichen Regelungen einige Ausnahmen geben. Unter anderem die sogenannte „Quellenausnahme“. Demnach sollen erfasste Daten wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Damit soll ihnen ermöglicht werden, einer solchen Weitergabe und Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen.
Mit diesen Regelungen wollen wir dem Wunsch der Verbraucher nach der Kontrollierbarkeit der eigenen Daten und dem Recht , selbst zu bestimmen, wer mit diesen Handel betreibt bzw. diese nutzt oder weitergibt, gerecht werden. Dieser Wunsch wurde vor allem auch im Zusammenhang mit den Datenmissbrauchsfällen des vergangenen Jahres in der Öffentlichkeit stark zum Ausdruck gebracht. Damit wird der Verbraucher insgesamt in seinen Rechten gestärkt.

Zum weiteren Regelungsgehalt:
• es soll die Sicherheit von Daten durch Vorschriften zur Verschlüsselung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung erhöht werden
• gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weitreichende Kündigungsvorschriften vorgesehen sind
• es sollen die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht nur Bußgeldverfahren einleiten, sondern auch anordnen können, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird
• Bußgeldbeschlüsse für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sollen deutlich angehoben werden. Dabei ist für solche Fälle auch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen

Ich denke, dass nach den langwierigen Beratungen und zahlreichen Gesprächen mit Vertretern des Verbraucherschutzes, der Wirtschaft etc. ein guter Mittelweg gefunden werden konnte, der sowohl Verbraucherinteressen schützt als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt. Daher hoffen wir, die Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes II in dieser Woche in 2./3. Lesung verabschieden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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