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Antwort 05.08.2024 von Eike Holsten CDU

Wir sind nicht glücklich über das Urteil, müssen es dennoch akzeptieren.

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Antwort 20.09.2022 von Eike Holsten CDU

Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.

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Antwort 16.09.2022 von Eike Holsten CDU

Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.

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Antwort 16.09.2022 von Eike Holsten CDU

Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.

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Antwort 17.11.2021 von Eike Holsten CDU

gern möchte ich Ihr Anliegen genauer prüfen und auch mit der Polizei und dem Innenministerium Ihren Fall erörtern.

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Antwort 15.07.2020 von Eike Holsten CDU

(...) Per E-Mail habe ich Ihnen die Frage beantwortet und freue mich über den weiteren Austausch. (...)