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Frage von Henrietta S. •

Frage an Eckhard Pols von Henrietta S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pols,

im Corona-Maßnahmenpaket ist eine Erhöhung für 100 Euro für einen Zeitrahmen von 3 Monate für dieses Jahr enthalten. Diese Maßnahme ist moralisch zwar sehr löblich, aber kommt Realpolitisch bei allen Familien die entweder im vollen ALG 2 Satz liegen oder ein im umgangssprachlichen sogenannten Aufstocker Hartz 4 liegen, dass trotz Arbeit zur minimalen Lebenserhaltung benötigt wird, nicht an. Das Kindergelt gilt rechtlich als Einkommen und wird auf diese Sozialhilfen angerechnet und kürzt somit den Gesamtsatz der Familien auf die Minimalgrenze zurück. Defakto also ein Nullsummenspiel für diese Familien.

Diese Maßnahme dient folglich nicht dazu Ungleichheit zu verringern, sondern fördert diesen sogar und hängt die Bürger der Gesellschaft weiter ab, schafft somit eine noch größere Diskrepanz zwischen den Bürgern.

Wie gedenken Sie dieses Problem der Ausgrenzung und mutwilligen Vernachlässigung von Kindern mit sozioökonomisch schlechteren Bedingungen anzugehen?

Mit freundlichen Grüßen aus der Heide

Henrietta Schwartz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schwartz,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, geht es Ihnen um den Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind, den die Bundesregierung als Teil des Corona-Konjunkturpakets beschlossen hat. Diesen Kinderbonus sollen Familien als eine finanzielle Hilfe erhalten, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt waren und sind. Dieser Kinderbonus wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2020 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand. Der Kinderbonus wird damit zwar in Anlehnung an das Kindergeld bezahlt, explizit aber nicht als Einkommen gewertet. Familien, die beispielweise finanzielle Unterstützung vom Jobcenter (Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II) beziehen oder Alleinerziehende, die einen Unterhaltsvorschuss des Jugendamts erhalten, müssen also keinen Abzug befürchten. Auch auf die Höhe des Kinderzuschlags und des Wohngelds hat der Kinderbonus keine Auswirkungen.

Kindergeld und Kinderbonus werden dann aber bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag verglichen. Das Finanzamt berechnet dann, ob das Kindergeld inklusive Kinderbonus oder der Kinderfreibetrag für die Eltern vorteilhafter ist. Insofern werden Besserverdienende in diesem Fall weniger von dem Bonus profitieren. Daher kann ich mich Ihrer Einschätzung, dass die Maßnahme die Ungleichheit fördert, nicht anschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols