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Eckhard Pols
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Frage von Walter M. •

Frage an Eckhard Pols von Walter M.

Sehr geehrter Herr Pols,

warum haben Sie sich zur Umfrage bezüglich Fracking nicht geäußert?

Wenn 61% der Wahlberechtigten gegen Fracking sind, braucht man doch über ein Verbot gar nicht mehr zu verhandeln!!! Notfalls sollten wir auf einem Volksentscheid bestehen, weil vom Fracking Gefahren für Gesundheit und Leben ausgehen. Daher kann nicht gegen den Willen der wahlberechtigten Bürger entschieden werden. Noch räumt uns die - vermeintliche - Demokratie das Recht zur Mitbestimmung ein. Daher wollen wir den Volksentscheid zu dieser existenziellen Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Mette

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mette,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Zunächst zu Ihrer Frage, warum ich mich nicht am "Petitionscheck" bezüglich Fracking beteiligt habe. Es ist nicht so, dass ich aus meiner Meinung über Fracking ein Geheimnis mache. Im Gegenteil, ich habe mich bei zahlreichen Podiumsdiskussionen in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, in der Presse und beispielsweise auch hier auf abgeordnetenwach.de ausführlich zum Thema Fracking geäußert. Bei der Umfrage konnte man allerdings auf die Aussage "Fracking gesetzlich verbieten" mit ja, nein oder Enthaltung antworten. Dass sich diese Frage nicht mit einem klaren ja oder nein beantworten lässt, spiegeln allein schon die zahlreichen Enthaltungsangaben wider. Ich habe mich daher gegen eine Teilnahme entschieden, da jeder meine Position wann immer er es möchte erfragen kann - so wie Sie es jetzt auch machen - und der Bundestag wiederum einen Petitionsausschuss hat, dessen Aufgabe es ist, sich intensiv und detailliert mit Petitionen auseinanderzusetzen.

Nun zu Ihrem zweiten Punkt. Grundsätzlich sieht unser Grundgesetz Volksentscheide nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor. Schon allein deswegen könnte die Frage nach einer bundesweiten Fracking-Regelung nicht per Volksentscheid entschieden werden. Sie können aber sicher sein, dass die gewählten Volksvertreter - zu denen ja auch ich zähle - die Bedenken in der Bevölkerung durchaus ernst nehmen. Gerade die CDU/CSU-Fraktion hier im Deutschen Bundestag hat sich für eine Verschärfung der Regelungen im Gesetzentwurf der beiden SPD-geführten Ministerien Umwelt und Wirtschaft stark gemacht. Dies ist auch der Hauptgrund, warum die Abstimmung noch einmal verschoben wurde.

Unbestreitbar brauchen wir eine gesetzliche Regelung zum Fracking. Bisher befinden wir uns im rechtsfreien Raum, lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung der Versorgungsunternehmen verhindert derzeit das Fracking in Deutschland. Es ist aber nicht so einfach, ein Pauschalverbot auszusprechen. Für mich ist klar, ich würde dem derzeitigen Gesetzentwurf nicht zustimmen und werde abwarten, welche Nachbesserungen eingebracht werden. Dann werde ich abwägen, wie ich abstimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Pols, MdB