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SPD
• 22.01.2024

der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat sich in dem von Ihnen angesprochenen Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) umfassend mit der jüngsten Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17) auseinandergesetzt

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SPD
• 18.12.2023

Die Beschäftigten erhalten eine Inflations-Ausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 1.800 Euro und für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 jeweils weitere 120 Euro. Für die Auszubildenden wird ein Inflationsausgleich in Höhe von 1.000 Euro bzw. in den Monaten Januar bis Oktober 2024 von weiteren je 50 Euro gezahlt.

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