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Frage von Michael E. •

Wie stehen sie zum Ausbau S bahn netz hannover zb zum Steinhuder meer und Schutz des deisters durch naturpark

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Position zu diesen beiden wichtigen regionalpolitischen Themen.

Zum ersten Teil Ihrer Frage, dem Ausbau des S-Bahn-Netzes: Ich gehe davon aus, dass Sie hiermit auf die Reaktivierung der alten Bahnstrecke in Richtung Steinhude anspielen. Den Überlegungen hierzu geht die sogenannte „Reaktivierungsuntersuchung“ des Landes Niedersachsen aus dem Jahr 2023 voraus. Gegenstand der Untersuchung waren ca. 50 stillgelegte Bahnstrecken, u. a. die „Steinhuder-Meer-Bahnstrecke“. Das Vorhaben der Reaktivierung dieser Bahnstrecke rückte jedoch zunächst deshalb in den Hintergrund, weil sie nicht in die engere Auswahl aufgenommen wurde.

Den Überlegungen zur Wiederaufnahme solcher Bahnstrecken, wie der nach Steinhude, liegt der Gedanke der örtlichen Anbindung und Verbindung zur Landeshauptstadt Hannover zugrunde. Zusätzliche Kapazitäten könnten zur Entlastung des Schienenverkehrs und zur Erhöhung der Betriebsstabilität beitragen. Sollte sich die Annahme der Stärkung des suburbanen Raumes ebenso bewahrheiten, stellt dies einen begrüßenswerten Effekt dar.

Insgesamt gilt es bei allem Potenzial solcher Vorhaben, stets die daran geknüpften Investitionen genau zu planen, insbesondere deren Finanzierung. Dem Umstand, dass sich die Nachfrage im Schienenpersonennahverkehr seit der Expo 2000 nahezu verdoppelt hat, muss entsprechend Rechnung getragen werden.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, der Klassifizierung des Deisters als Naturpark: Zum jetzigen Zeitpunkt wurde kein solcher Beschluss gefasst; in Gang gesetzt wurde der Prüfauftrag 2024, das Ergebnis steht aus. Rechtsgrundlage der möglichen Ausweisung ist § 27 BNatSchG.

Zentral ist, welchen Mehrwert ein Naturpark in Abgrenzung zum aktuellen Landschaftsschutzgebiet bieten kann. In örtlicher Hinsicht besteht insofern Klärungsbedarf, dass potenziell das Calenberger Land in die auszuweisende Fläche einbezogen werden soll. Dies erfordert einen Interessenausgleich, z. B. zu Waldeigentümern und Landwirten.

Bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird, ist eine sorgfältige Abwägung von Kosten und Nutzen sowie Bedenken der Betroffenen angesichts des übergeordneten, lobenswerten Naturschutzzieles unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Toepffer

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