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Dieter Janecek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lena B. •

Wie stehen Sie zum Thema Rückkauf von Wasserkraftwerken in Zusammenhang mit Natur - und Umweltschutz und langfristiger Versorgungssicherheit?

Sehr geehrter Herr Janecek,
viele Wasserkraftwerke befinden sich in privater Hand. Wie das Beispiel am Walchenseekraftwerk der Firma Uniper zeigt, führt das zu Problemen beim Naturschutz, besonders im Bereich der Oberen Isar und dem Schutz der letzten Wildflusslandschaft Deutschlands.
Bayern will nach Medienangaben einige dieser Kraftwerke zurückkaufen, wie auch zahlreiche Mitglieder Ihrer Partei fordern. Da die Firma Uniper in der Gaskriese gerettet wurde und nun zu 99% dem Bund gehört, sollte es doch nun leichter möglich sein, diese wichtige und kritische Infrastruktur wieder in öffentliche Hand zu bringen?
Eine Übernahme durch die öffentliche Hand bietet Vorteile für dauerhaft günsige und nachhaltige Energieerzeugung, für den Umweltschutz und für die Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwassersicherheit und vieles weitere.
Wie stehen Sie dazu? Was tun Sie als Abgeordneter im Bundestag für die schnelle Ermöglichung von Wasserkraftwerken in öffentlicher Hand in Deutschland?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.

trotz der großen Bedeutung für die Energiesicherheit in Bayern wurden die Beteiligungen an einem Großteil der Wasserkraftwerke durch die CSU in den 1990er Jahren verkauft. Bündnis90/Die Grünen im bayerischen Landtag setzen sich seit Jahren für die Rückführung der Wasserkraft in die öffentliche Hand ein. Das ist richtig und ich hoffe, dass die bayerische Staatsregierung endlich aktiv wird und mit dem Bundesfinanzministerium über mögliche Lösungsszenarien verhandelt. 

Die Gewährung der Stabilisierungsmaßnahme für die Uniper SE bedurfte als staatliche Beihilfe der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Sie ist im Zuge der Genehmigung der Kommission mit wettbewerblichen Auflagen verbunden worden. Diese Auflagen seitens der Kommission wurden durch die am 19. Dezember 2022 geschlossene Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Uniper SE umgesetzt. Sie umfassen sowohl strukturelle Maßnahmen wie die Pflicht zur Veräußerung einzelner Unternehmensbeteiligungen und konventioneller Erzeugungsanlagen als auch Verhaltensbeschränkungen hinsichtlich der Ausweitung der Marktposition.

Anders als bei den Maßnahmen der Bundesregierung für Securing Energy for Europe GmbH (SEFE), vormals Gazprom Germania GmbH, stand oder steht die Uniper SE allerdings nicht unter Treuhandverwaltung des Bundes, sondern bleibt für die Führung der operativen Geschäfte weiterhin selbst verantwortlich. Auch liegt die Zuständigkeit für die UNIPER SE im Bundesministerium für Finanzen und nicht im Deutschen Bundestag.

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