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Dieter Janecek
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Richard G. •

In der BRD sind Kleinsolaranlagen nur mit Wechselstromstecker und bis 600 Watt zugelassen. Warum werden nicht auch solche mit Drehstromstecker und 3 x 600 Watt zugelassen?

Die Begrenzung von Wechselstromsteckeranlagen auf 600 W (lt. EU-Richtlinie und in Österreich 800 Watt) gewährleistet technisch, dass auch ohne Sicherungswechsel keine Stromader durch die zusätzlich in sie einspeisende Solarleistung überlastet werden kann. Mit einem Drehstromsteckeranschluss wären die Leitungen technisch genauso geschützt, wenn dann auf die drei Stromadern verteilt dreimal 600 oder 800 Watt eingespeist würden und zudem würde im eigenen Stromkreis einer Lastunsymetrie vorgebeugt.

Mit den bisher zugelassenen 600-Watt-Anlagen kann nur ein kleiner Teil des in einem Haushalt benötigten Stroms gewonnnen werden. Mit dreimal 600 oder gar 800 Watt könnten Privathaushalt ihren kompletten Stombedarf einfach und unbürokratisch selbst kompensieren und millionen Haushalte in der BRD verfügen bereits über Drehstromanschlussdosen an ihren Häusern.

Ich wäre dankbar, wenn Sie Ihre Antwort auf diese Frage konzentrieren könnten, ohne auf andere energiepolitische Themen abzuschweifen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre sehr spezifische Frage zum Ausbau von Kleinsolaranlagen. Es stimmt, dass nur Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 600 Watt vom Verbraucher selbst angeschlossen werden dürfen. Größere Anlagen müssen von einem Elektro-Fachbetrieb angeschlossen werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur, die für die Anmeldung von PV-Anlagen zuständig ist: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/B/BalkonPV.html?nn=922200

Wir haben in diesem Jahr bereits umfangreiche Reformen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt und damit auch die Installation von dezentralen PV-Anlagen entscheidend vereinfacht. Es gibt nun die Möglichkeit, zwischen einer Volleinspeisung und einer Teileinspeisung des eigen erzeugten Stroms zu wählen. Das Zertifizierungsverfahren von Anlagen wurde erleichtert. Die Abschaffung der EEG-Abgabe bedeutet eine weitere bürokratische Entlastung für die Betreiber*innen von PV-Anlagen. Zusätzlich haben wir Bürgerenergie- und Mieterstromprojekte gestärkt. Bürgerenergieprojekte mit PV-Anlagen bis zu 6 MW müssen nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen. Beim Mieterstrom haben wir die maximale Anlagengröße von 100 kW sowie die jährliche Deckelung der Förderung gestrichen. Ihre Anregung, künftig auch Anlagen mit Drehstromstecker zuzulassen, werden wir an das Wirtschaftsministerium zur Prüfung weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Janecek

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