Sehr geehrter Herr Sonne, was werden Sie unternehmen damit auch Menschen mit Behinderung in NRW in einer Triage Situation diskriminierungsfreien Zugang zu intensivmedizinischer Versorgung erhalten?
Sehr geehrter Herr Sonne, in seiner Entscheidung von 23.09.2025 befand das BVerfG die Regelung
des § 5c IfSG (Infektionsschutzgesetz) für nichtig, wonach u.a. Menschen mit einer Behinderung - die sich nicht auf die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit auswirkt- bei der Vergabe von überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen.
Begründet wurde dies mit der aktuellen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes, welches den Ländern die maßgebliche Verantwortung für diskriminierungssensible Allokationsregeln hinsichtlich
reiner Pandemiefolgenregelungen zuordnet.
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/EN/2025/bvg25-099.html?nn=68112
Liebe Frau K.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben deutlich gemacht, dass der bisherige bundesweite Schutz vor Diskriminierung in Triage Situationen weggefallen ist. Das Gericht hat die Regelungen nicht inhaltlich bewertet, sondern sie allein wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgehoben. Dadurch entsteht nun eine Unsicherheit, die besonders Menschen mit Behinderungen betrifft.
Bis zu einer möglichen Änderung des Grundgesetzes, die die Zuständigkeit eindeutig beim Bund verankern würde/sollte, tragen die Länder eine besondere Verantwortung dafür, klare und faire Regeln zu schaffen. Dieser Verantwortung werden wir uns in Nordrhein Westfalen stellen. Mir ist wichtig, dass wir Kriterien entwickeln, die Triage Entscheidungen transparent, menschenwürdig und vollständig diskriminierungsfrei machen. Dazu gehört auch, medizinische Leitlinien und rechtliche Vorgaben so abzustimmen, dass Entscheidungen selbst unter großem zeitlichen Druck rechtssicher und nachvollziehbar bleiben. Ebenso werde ich mich dafür einsetzen, dass Betroffenen und Behindertenverbände frühzeitig einbezogen werden, damit ihre Erfahrungen und Sorgen unmittelbar in die Erarbeitung der Regeln einfließen. Gleichzeitig werbe ich dafür, dass die Länder möglichst einheitliche Standards schaffen, damit es nicht zu einer uneinheitlichen Versorgung kommt, die von der regionalen Zuständigkeit abhängt.
Als jemand, der selbst mit Behinderungen lebt, weiß ich, wie wichtig es ist, dass niemand das Gefühl haben muss im Zweifel weniger wert zu sein oder später medizinisch versorgt zu werden. Alle Menschen verdienen denselben Schutz und dieselben Chancen auf Behandlung und das unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Behinderungen leben. Dieses Prinzip wird mein Handeln in den kommenden Beratungen und politischen Entscheidungen in Nordrhein Westfalen leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dennis Sonne
