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Dennis Lehmann
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Frage von Jens K. •

Frage an Dennis Lehmann von Jens K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehmann,

mich würde interessieren wie sie zur Situation Parteienzwang stehen. Ich meine schon herausgehört zu haben, dass sie grundsätzlich auch gute Ideen/Vorschläge anderer Parteien unterstützen. Jetzt ist meine Frage, wie genau entschieden wird welche dieser Ideen gut bzw. für zustimmbar befunden werden?
Werden die Mitglieder ihrer Partei dabei befragt, ob sie möchten, dass ihr Repräsentant für / gegen diesen Vorschlag stimmt? Entscheidet das die Partei oder die Abgeordneten selbstständig? Richtet sich das Entscheidungsmuster nach dem Grundsatz ihrer Partei? Oder gar eine noch andere Methode?

Vielen Dank für die Zeit und Mühe
Hochachtungsvoll

J. K.

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Guten Tag Herr K.,

es freut mich sehr das Sie diese Frage stellen.
Im Grundsatz sind wir, FREIE WÄHLER, frei in der Entscheidung. Wir unterliegen nicht dem Koalitionszwang. Die Meinung der Partei muss ich nicht vollständig vertreten, darf somit für meine eigene Meinung stehen, es besteht kein Parteienzwang, solange man den Grundwerten und Grundgesetz nicht widerspricht. 
Ich hole nun etwas aus um die Meinungsfindung zu erörtern. Das Wahlprogramm ist in erster Linie der Leitfaden für die Politik. Das Wahlprogramm wird basisdemokratisch gemeinsam mit allen Bürgern und Parteimitgliedern erarbeitet und letztlich von den Parteimitgliedern abgestimmt. Das Programm ist von der Fraktion umzusetzen, die Themen sind gemeinschaftlich erarbeitet worden und spiegeln die Interessen der Bürger wieder.
Die Entscheidung der Fraktion im Stadtparlament, wird in der Fraktionssitzung diskutiert und beschlossen.Fraktionssitzungen sind in der Regel offen für Mitglieder und auch interessierte Bürger, wir haben nichts zu verheimlichen. Ausnahmen sind die Anträge, welche nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Zu Ihrer Frage: Entscheidet das die Partei oder die Abgeordneten selbstständig? Der Abgeordnete selbst hat immer die Wahl auch seine Meinung zu vertreten und ggf. einem Antrag einer anderen Partei hingegen seiner eigenen Fraktion/Koalition zuzustimmen. Das sollte nicht die Regel sein dies sind selbstverständlich ausnahmen.Ich selbst habe dies schon gemacht und einem AFD Antrag zur Begrenzung von Wahlsichtwerbung (Plakate) auf 200 St pro Partei zu reduzieren zugestimmt, welcher im großen jedoch abgelehnt wurde.
Ich hoffe ich konnte Ihnen Ihre Fragen ausführlich beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Lehmann