Werden Sie sich gegen die Abschaffung der Krypto-Haltefrist einsetzen?
Sehr geehrter Herr Dr. Preisendanz,
als Ihr Wahlkreisbürger wende ich mich an Sie bezüglich der geplanten Abschaffung der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte.
Ich bitte Sie ausdrücklich, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen.
Als promovierter Jurist und Rechtsanwalt wissen Sie: Die seit über einem Jahrzehnt gefestigte Einordnung von Bitcoin & Co. als sonstige Wirtschaftsgüter (BFH-Bestätigung) schafft berechtigtes Vertrauen. Eine isolierte Herausnahme von Kryptowerten – während Gold und andere Wirtschaftsgüter unter § 23 EStG bleiben – verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass steuerrechtliche Grundentscheidungen folgerichtig umzusetzen sind und rein fiskalische Gründe keine Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Millionen Bürger haben auf diese Rechtslage vertraut. Die Änderung würde vor allem normale Sparer treffen.
Bitte setzen Sie sich in Ihrer Fraktion für den Erhalt der Haltefrist ein. Ich freue mich über eine Rückmeldung zuIhrer Position
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Derzeit liegt uns noch kein konkreter Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen vor. Die Bundesregierung will laut Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2027 künftig die im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zuordnen. Dies würde dazu führen, dass die Steuern für die Spitzenverdiener im Daytrading & Krypto-Handel bei unterjährigen Veräußerungen gesenkt würden.
Derzeit werden Gewinne gemäß § 23 Abs 1 Nr. 2 EStG aus "privaten Veräußerungsgeschäften" aus Kryptowerten innerhalb eines Jahres mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Nach Ablauf einer gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr (Spekulationsfrist) werden die Gewinne steuerfrei gestellt. Auch Verluste werden nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerlich nicht zum Abzug zugelassen.
Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten ist kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. Diese Regelung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Spekulationsfrist ist nämlich Ausdruck eines systematischen Gleichklangs im Steuerrecht: Sie gilt ebenso für Gold wie auch für Fremdwährungsgeschäfte. Eine isolierte Abschaffung der Ein-Jahres-Frist allein für Kryptowährungen würde diese Systematik durchbrechen - das sehe ich so wie Sie.
Wer sie abschaffen will, muss deshalb sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer. Dabei ist Krypto nicht gleich Krypto: Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder DeFi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge. Eine pauschale Regelung nach dem Motto „alles Krypto ist Kapitalvermögen“ wäre handwerklich und systematisch sehr dünn.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden uns den Entwurf sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
David Preisendanz
